Die Reperatur von Instrumenten

(Gilt für ein eigenes- oder Vereinsinstrument gleichermaßen)

Bis zu einem Reperaturwert von 20 Euro sind die Kosten von den Mitgliedern selbst zu zahlen.

Bei Reperaturen über 20 Euro übernimmt der Musikverein die halbe Rechnungssumme.

Größere Reperaturen müssen unbedingt vorher mit dem Vorstand (Vorsitzende) abgesprochen werden.

Beispiele:

Rechnungsbetrag 19,99 Euro:
-> Mitglied zahlt die Reperatur zu 100 Prozent selbst

Rechnungsbetrag 100,00 Euro:
-> Mitglied zahlt 50,00 Euro
-> Verein übernimmt die restlichen 50 Euro


Die Verechnung des Eigenanteils, bei einer Reperatur über 20 Euro entfällt.
(Beschlossen am 25.08.2010 vom Vorstand)

Wichtiger Hinweis: (Angesprochen auf der Jahreshauptversammung vom 22.02.2013)
Die Rechnungen auf den Musikverein ausstellen lassen! (nicht auf die Privatperson).
Die Kommission  (Mitgliedsname, Instrument) sollte im Rechnungstext unbedingt enthalten sein, damit die Rechnung eindeutig zugeordnet werden kann!

Am besten die Rechnung direkt vor Ort bezahlen und die Rechnung beim Kassierer abgeben, um den halben Rechnungsbetrag erstattet zu bekommen. (Am einfachsten für alle Beteiligten.)

Oder

Rechnung beim Kassierer abgeben, der Musikverein bezahlt die Rechnung und fordert den halben Rechnungsbetrag vom jeweiligen Mitglied ein. (Komplizierter, außerdem erschwert es die Einhaltung der vorgegebenen Zahlungsfristen)

Sollten dazu noch Fragen bestehen bzw. auftauchen, bitte ein Mitglied des Vorstandes (Vorsitzende / Kassierer) ansprechen…

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