100 Jahre MV (Die Verleihung der Pro Musica-Plakette)

Der Musikverein Walsdorf Zilsdorf e.V. und 2 weitere Musikvereine aus der Region erhalten die PRO-MUSICA Plakette…


Verleihung der PRO-MUSICA Plakette durch Staatssekretär Schumacher in Hermeskeil

Hohe Auszeichnungen erhielten insgesamt 21 rheinland-pfälzische Chöre und Musikvereine, darunter acht aus der Region. Für ihre langjährigen Verdienste wurden sie in Hermeskeil mit der Pro Musica-Plakette oder der Zelter-Plakette ausgezeichnet.

Hermeskeil. Die musikalischen Verdienste ehrenamtlicher Chöre und Musikvereine standen im Mittelpunkt einer Feierstunde in der Hermeskeiler Hochwaldhalle. 16 Chöre und fünf Musikvereine aus Rheinland-Pfalz wurden dabei von Staatssekretär Walter Schumacher vom Mainzer Kulturministerium für ihr langjähriges Engagement geehrt.

Denn sowohl die Verleihung der Zelter-Plakette für Chöre als auch der Erhalt der Pro Musica-Plakette für Musikvereine, die beide vom Bundespräsidenten verliehen werden, setzen eine wichtige Bedingung voraus.
Die geehrten Vereine müssen mindestens 100 Jahre alt sind. Günther Schartz, Landrat des Kreises Trier-Saarburg und Präsident des Landesmusikverbandes Rheinland-Pfalz, ging in seiner Begrüßungsrede auf die zahlreichen Musikvereine im Land ein.

[…]

(Quelle: Trierischer Volksfreund vom 20.06.2010)
– Der komplette Bericht unter www.volksfreund.de –


Info´s zur Pro Musica-Plakette

Die Pro Musica-Plakette ist eine Auszeichnung der Bundesrepublik Deutschland für instrumentales Musizieren,
die seit 1968 aus Anlass des 100-jährigen Bestehens einer Musikvereinigung vom Bundespräsidenten verliehen wird.

Auszug aus dem Erlass des Bundespräsidenten Heinrich Lübke vom 7. März 1968 zur Förderung der Laienmusik:

Die Pro Musica-Plakette wird Vereinigungen von Musikliebhabern verliehen, die sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege des instrumentalen Musizierens, und damit um die Förderung des kulturellen Lebens, erworben haben. Die Plakette ist eine nicht tragbare Auszeichnung und zeigt auf der Vorderseite eine Musizierende mit Lyra und die Inschrift „Für Verdienste um instrumentales Musizieren – PRO MUSICA“. Die Rückseite zeigt den Bundesadler. Die Plakette wird durch den Bundespräsidenten aus Anlass des 100-jährigen Bestehens einer Musikvereinigung auf deren Antrag verliehen. Voraussetzung für die Verleihung ist der Nachweis, dass sich die Musikvereinigung in ernster und erfolgreicher musikalischer Arbeit der Pflege der instrumentalen Musik gewidmet und im Rahmen der örtlich gegebenen Verhältnisse künstlerische oder volksbildende Verdienste erworben hat. Die Verleihung der Plakette erfolgt auf Vorschlag des zuständigen Landeskultusministers auf Grund der Stellungnahme eines Empfehlungsausschusses. Dieser Vorschlag wird dem Bundespräsidenten durch den Bundesminister des Innern vorgelegt […] Der Antrag auf Verleihung ist mindestens sechs Monate vor dem Jubiläum schriftlich an den Empfehlungsausschuss zu richten. Dem Antrag sind beizufügen Nachweise über die Gründungszeit, Konzertprogramme von Konzerten, einschlägige Presseberichte, Festschriften vergangener Jubiläumsfeiern, Unterlagen über besondere Leistungen in früherer Zeit, sowie eine Bescheinigung der Stadt oder des Landkreises über die kulturelle Betätigung der Musikvereinigung und ihre Verdienste um das instrumentale Musizieren. Die Antragsformulare sind bei den musikalischen Dachverbänden erhältlich und an diese wieder zurück zu leiten […] Die Überreichung der Urkunde und der Ehrenplakette erfolgt durch die amtliche Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in dem betreffenden Land.

(Quelle: www.wikipedia.de)